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ArbG Karlsruhe, 24.07.2002 - 9 Ca 137/02 |
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Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 24.07.2002 - 9 Ca 137/02
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 19 Sa 49/02
- BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03
Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente
In diesem Umfang wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 24. Juli 2002 - 9 Ca 137/02 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - LAG Baden-Württemberg, 08.05.2003 - 19 Sa 49/02
Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Kürzung der Witwenrente
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 24.07.2002 -- Az.: 9 Ca 137/02 -- wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Beklagte brachte bei der Berechnung der Witwenrente der Klägerin den mit Wirkung vom 01.01.1994 in § 9 eingefügten Absatz 7 zur Anwendung und kürzte die niedrigere Witwenrente in Höhe von unstreitig EUR 1.322,20 um 50 % (vgl. ABl. 9 bis 11 der 9 Ca 137/02 Akte).
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 24.07.2002 -- Az.: 9 Ca 137/02 -- wie folgt abgeändert und im Kostenpunkt aufgehoben:.